Winterdienst beim Städteservice

Wir sind verantwortlich für den Winterdienst auf den Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerüberwegen und Radwegen. Hinzu kommen Bushaltestellen, sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen/Wege im öffentlichen Interesse.


Wichtig: Für den Winterdienst vor privaten oder gewerblichen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer zuständig.

Priorität beim Winterdienst haben die Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, Fußgängerzonen, Fußgängerüberwege und bestimmte Radwege. Erst wenn diese Straßen und Wege abgearbeitet sind, kommen weitere Radwege und Gehwege durch z.B. Grünanlagen an die Reihe. Neben der Verkehrssicherungspflicht sind uns Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit sehr wichtig. Unsere Fahrzeuge sind mit modernster Technik ausgerüstet. Diese versetzt unsere Fahrer in die Lage, die Streudosierung, je nach Belagszustand, auf das Gramm genau dosieren zu können.
Der jeweilige Einsatzumfang wird auf Basis von Wetterdienst- und Straßenzustandsinformationen festgelegt. Die Beschäftigten vom Städteservice sind während der Wintersaison täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 4:00 – 20:00 Uhr in Bereitschaft (Hauptverkehrsstraßen und Bushaltestellen bis 22:00 Uhr) – bei extremen Wetterlagen auch darüber hinaus.
Um den Bürgerinnen und Bürgern von Raunheim und Rüsselsheim den gewohnten Städteservice bieten zu können, bitten wir darum, Winterdienstfahrzeuge ungehindert vorbeizulassen, damit diese für Ihr sicheres Vorankommen sorgen können. Das bedeutet auch, Pkws so abzustellen, dass für unsere Streufahrzeuge ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Städteservice halten Raunheim und Rüsselsheim jeden Tag am Laufen!